Verkehrsstrafrecht

Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt und dabei einen Fehler begeht, egal, ob bewusst oder fahrlässig, macht sich schneller strafbar als man denkt.

Die häufigsten Straßenverkehrsdelikte sind:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht, Unfallflucht (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • gefährlicher Eingriff in den StraßSenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des StraßSenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG)

Rechtsfolgen bei Verkehrsstraftaten

Verkehrsstraftaten ziehen die unterschiedlichsten Rechtsfolgen nach sich. Im besten Falle wird das Verfahren gegen oder ohne eine Geldauflage eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Auch im Verkehrsstrafrecht kann jedoch über eine versierte Verteidigung in vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern, durch schriftliche Anträge eine Einstellung des Verfahrens erreicht und eine Hauptverhandlung verhindert werden. Auch bei einer Einstellung gegen eine Auflage gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft. Bei schwerwiegenderen Verstößen können die Chancen auf eine geringe Strafe vergrößert werden. Je nach Beweislage kann auch ein Freispruch oder eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich sein.

Erforderlich ist aber gerade im Verkehrsstrafrecht eine umfangreiche Praxiserfahrung, strafrechtliche Spezialisierung und Kenntnis der umfangreichen aktuellen Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Gerade mit Blick auf die oben dargestellten Strafrahmen, aber auch die denkbaren Konsequenzen für die Fahrerlaubnis, sollten Sie sich ausschließlich einem Experten anvertrauen. Bedeutsam ist neben den klassischen Sanktionen v.a. das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis, die für die Betroffenen je nach beruflichem Umfeld gravierende bis existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen können.

Gerne gebe ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und beantrage in Ihrer Verkehrsstrafsache Akteneinsicht. Anschließend können wir gemeinsam nach dem von Ihnen vorgegebenen Primärinteresse (z.B. Verhinderung oder Verkürzung des Fahrverbots etc.) eine Strategie entwickeln. Kostentransparenz von Anfang an ist für uns selbstverständlich.

übernimmt die rechtsschutzversicherung die kosten?

Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungs-widrigkeiten. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihre Rechtsschutz-versicherung die Kosten trägt

zivilrechtliche inanspruchnahme

In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist eine zivilrechtliche Beratung sinnvoll, wenn eigene Schadensersatzansprüche geltend zu machen sind. Häufig wird einem Unfallbeteiligten ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht, etwa fahrlässige Körperverletzung.

Gerne kümmern wir uns auch um diese Ansprüche oder verweisen an Kollegen, mit denen wir erfolgreich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Bei Fragen zum Thema Verkehrsstrafrecht können Sie jederzeit KONTAKT MIT UNS aufnehmen.

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felder

  • Ermittlungsverfahren

    Das Ermittlungsverfahren ist die Vorstufe des Strafverfahrens. Hier wird erforscht, ob der Verdacht einer Straftat sich bewahrheitet, also ob eine strafbare Handlung vorliegt. Wenn sich das herausstellt, wird die Tat angeklagt. Aber es führt nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einem Strafverfahren. Zahlreiche Ermittlungsverfahren werden eingestellt, bevor es zu einer Anklage kommt, eben dann, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt.

    Jedes Ermittlungsverfahren stellt für den Betroffenen eine Belastung dar, denn als Beschuldigter hat er Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder einen Haftbefehl zu befürchten – er ist von der Staatsgewalt bedroht und weiß nicht, wie das Verfahren endet. Abgesehen von der psychischen Belastung des Betroffenen, die durch fachkundige Begleitung und Information über das Geschehen gemindert wird, ist die Wahrung der Rechte durch einen Fachanwalt für Strafrecht eine notwenige Absicherung.

    Wir, Richter Rechtsanwälte, verfügen über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Denn es ist – wie in allen anderen Bereichen des Strafrechts – unser vorzügliches Bestreben, die Rechte unserer Mandantschaft zu wahren und ihr zu helfen.

  • Strafbefehl

    Mit einem Strafbefehl wird eine Strafe verhängt, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn am Ende ihrer Ermittlungen bei einer bestimmten Art von Delikten. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dann findet eine Hauptverhandlung vor dem Gericht statt, deren Ergebnis offen ist:

    • Es kann ein Freispruch erfolgen,
    • das Strafmaß kann das gleiche bleiben wie im Strafbefehl,
    • aber es kann auch eine höhere Strafe ausgeurteilt werden.

    Es ist deshalb sorgfältig abzuwägen, ob Einspruch eingelegt wird oder der Strafbefehl akzeptiert werden soll.

    Die Erledigung eines Strafverfahrens mittels eines Strafbefehls hat den Vorteil, dass der Stress und das Risiko einer Hauptverhandlung vermieden werden. Aber ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, der Beschuldigte ist also vorbestraft. Höhere Strafen als 1 Jahr Freiheitsstrafe können per Strafbefehl nicht verhängt werden.

    Die Verteidigung kann sich während der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und z. B mit der Zusage, dass ein Strafbefehl akzeptiert, also kein Einspruch eingelegt wird, erreichen, dass eine geringere Strafe festgesetzt wird.

    Strafbefehle beantragt die Staatsanwaltschaft nur, wenn keine Beweisfragen offen sind. Das Gericht erlässt den Strafbefehl auch nur dann, wenn es ebenfalls keine weitere Aufklärung für nötig erachtet.

  • Hauptverhandlung

    Recht und Gerechtigkeit sind auch im Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen bewahrt und manchmal erkämpft werden. Richtige, gerechte Entscheidungen haben Recht und Gesetz zu entsprechen. Der Gerichtssaal ist der Hauptschauplatz für den Kampf um gerechte Gerichtsentscheidungen.

    In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht der Anklage der Staatsanwaltschaft folgt oder ob die Version des Angeklagten Grundlage des Urteils wird. Hier hat die Verteidigung ihre eigentliche und wichtigste Arbeit zu leisten. Im Gerichtssaal muss darum gekämpft werden, dass die Person des Mandanten wahrgenommen, ernstgenommen und ihrer Einlassung gefolgt wird. Die Verteidigung hat in jeder Phase darauf hinzuwirken, ungünstige Angaben der Staatsanwaltschaft zu entkräften und zu widerlegen. Zu zwiespältigen Beweisergebnissen ist sofort Stellung zu nehmen.

    Entsprechend den Formalita der Hauptverhandlung und der genauen Kenntnisse dieser, hat die Verteidigung viele Möglichkeiten der Einflussnahme: Stets können Anträge unterschiedlichsten Charakters gestellt werden. Mit Rügen kann auf den Verfahrensgang eingewirkt oder mit einem Ablehnungsantrag gegen einen voreingenommenen Richter vorgegangen werden. Mit Beweisanträgen kann die Verteidigung neue Zeugen oder Sachverständige in den Gerichtssaal holen. Äußerst wichtig ist die Kunst der Befragung von Zeugen und Sachverständigen, damit die Beweisaufnahme ein für den Mandanten möglichst günstiges Ergebnis hat.

    Die Hauptverhandlung ist die spannendste und herausforderndste Phase der Verteidigung für den Strafverteidiger: Er kennt natürlich genauestens den Sachverhalt, kennt seinen Mandanten und dessen Vorstellungen und Verhalten. Er weiß seine Rechtskenntnisse einzusetzen und damit der Verhandlung einen Gang zu geben, der zu einem möglichst günstigen Ergebnis für die Mandantschaft führt. Er muss sich auch auf Staatsanwaltschaft und Gericht, eventuell auch auf die Rechtsvertreter einer Nebenklage, psychologisch und taktisch einstellen.

  • Durchsuchung

    Wie viel die Intimität der Wohnung bedeutet, erfährt man erst, wenn die Staatsgewalt gewaltsam eindringt. Was aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein ebenso probates wie übliches Mittel der Sachverhaltserforschung ist, bedeutet für den Betroffenen meistens eine Katastrophe. Schaut die Öffentlichkeit in Form von Nachbarn, Arbeitskollegen oder anderen Beteiligten diesem Treiben zu, so ist der Reputationsverlust häufig schwer reparabel.

    In dieser Situation benötigt der Betroffene die Hilfe und Unterstützung seines anwaltlichen Beraters sehr dringend.

    Kein Polizeibeamter kann dem Wohnungsinhaber verbieten, sofort telefonischen Kontakt mit seinem Anwalt aufzunehmen. Der Anwalt wird alles in Bewegung setzen, um sofort vor Ort zu erscheinen. Seine Anwesenheit gibt dem Mandanten Sicherheit, dass sich die durchsuchenden Beamten in seiner Wohnung auch tatsächlich im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse halten. Der Anwalt kann sicherstellen, dass in dieser frühen Phase des Verfahrens keine taktischen Fehler gemacht werden. Allzu gern nutzen Polizisten und Staatsanwälte das Überraschungsmoment, um mit dem Betroffenen ins Gespräch zu kommen und Informationen zu erhalten, die sonst nicht erhältlich wären. Der Anwalt kann den Polizeibeamten beispielsweise verbieten, Angestellte oder Familienangehörigen zu befragen. Und der Anwalt kann fundierte Einwendungen erheben, wenn Gegenstände sichergestellt werden sollen, die vom Durchsuchungsbeschluss nicht umfasst sind.

    Durchsuchungen sind ein außerordentlicher Notfall.

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