Auslieferungsverfahren / Internationales Strafrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich des Auslieferungsrechts umfasst hauptsächlich zwei Bereiche. Das Ersuchen, dass ein Deutscher, der im Ausland eine Straftat begangen hat, nach Deutschland verschafft wird, und die Auslieferung von Ausländern in ihr Heimatland wegen einer dort verfolgten Straftat.
Deutsches Auslieferungsbegehren
Ein deutscher oder ausländischer Staatsbürger, der sich im Ausland aufhält und im Verdacht einer in Deutschland begangenen Straftat steht, kann aufgrund eines deutschen Auslieferungsbegehrens in Auslieferungshaft geraten. Eine Auslieferungshaft hat aufgrund der im jeweiligen Land vorherrschenden Haftbedingungen gravierende psychische, körperliche und finanzielle Folgen. Basierend auf der stetig wachsenden Zusammenarbeit und neu geschaffener Instrumentarien, gerade im Europäischen Bereich [z. B. europäischer Haftbefehl, Schengener Durchführungsübereinkommen über die vereinfachte Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten (SDÜ), Europol etc.], hat sich die Effektivität deutscher Strafverfolgung im Ausland stark erhöht.
Ausländisches Auslieferungsbegehren
Umgekehrt begehren ausländische Staaten die Auslieferung von in Deutschland aufgegriffenen Personen, die im ersuchenden Staat eine Straftat begangen haben sollen. Im Auslieferungsverfahren, das grundsätzlich ein rein formales Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung darstellt, wird der Betroffene zum Teil mit Staaten und Rechtssystemen konfrontiert, deren Gesetze, Justizverfahren und Haftbedingungen von den deutschen Standards weit entfernt sind.
Empfehlung
Die Verteidigung im Auslieferungsverfahren erfordert vertiefte Kenntnisse im Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, des internationalen und europäischen Haftbefehls sowie der Erfahrung bezüglich der Haftbedingungen, Strafgesetzeslage und Justizpraxis des jeweiligen ausländischen Staates. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet besitzen wir die notwendige Expertise und verfügen dabei über zahlreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten. Zu unserer Tätigkeit gehört selbstverständlich auch die Vorort Beratung eines sich im Ausland befindlichen Mandanten, der Ziel eines deutschen Auslieferungsbegehrens ist oder fürchtet zu werden. Zudem kann entscheidend auf die Dauer der Auslieferungshaft durch die Beauftragung eines Strafverteidigers Einfluss genommen werden.
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