Strafvollstreckung

Nach der Rechtskraft einer Verurteilung setzt die Strafvollstreckung ein. Eine Haftstrafe muss angetreten werden, also der Verurteilte ins Gefängnis, und eine Geldstrafe muss bezahlt werden.

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allgemeine erläuterung

Der Mandant braucht auch jetzt anwaltliche Betreuung.

Das beginnt mit einer Geldstrafe, über die mit dem Urteil entschieden wird, z. B. kann hier Ratenzahlung erbeten werden. Oder es gibt Auflagen, wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, Bewährungsaufsicht, Auflagen oder Fristen sind zu prüfen.

Bei einer Haftstrafe sind Erleichterungen machbar, etwa kann ein offener Vollzug erlangt werden, wo der sogenannte Freigänger sein Arbeitsverhältnis beibehalten kann. Der Haftantritt kann verschoben und auf die Auswahl der Haftanstalt Einfluss genommen werden.

Im Gefängnis muss ein menschenwürdiger, ausreichend großer Raum vorhanden sein, und es gilt angemessene Besuchsregelungen zu erlangen.

Für all das sorgen wir, Richter Rechtsanwälte, als erfahrene Strafrechtsanwälte.

So begleiten wir Mandaten zur Anhörung zur Halbstrafe oder der vorzeitigen Entlassung nach dem 2/3 Zeitpunkt. In letzter Zeit waren auch immer wieder Probleme der Reihenfolge der Strafvollstreckung Thema unserer Beauftragung und die Unterbrechung der Strafvollstreckung. Wir eruieren die Möglichkeiten der Strafvollstreckung schon zum Zeitpunkt der Verteidigung in der Tatsacheninstanz, da sich hier bereits Weichen ergeben, die nach dem Urteil nicht mehr korrigierbar sind.

Bei Fragen zum Thema Strafvollstreckung können Sie jederzeit KONTAKT MIT UNS aufnehmen.

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