FAQ

Häufig gestellte Fragen, wenn in München ein Anwalt für Strafrecht gesucht wird

  • Was kostet eine Beratung?

    Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit kann entweder nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung erfolgen. Der Abschluss einer Vereinbarung erfolgt einvernehmlich. Allerdings unterliegt eine Vergütungsvereinbarung den gesetzlichen Vorgaben der § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie muss schriftlich geschlossen werden und darf nicht in dem Vollmachtsformular des Rechtsanwalts enthalten sein, sondern auf einem extra Blatt. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht erlaubt.

    Der entscheidende Nachteil der gesetzlichen Vergütungsregelung ist, dass sie für den Rechtsanwalt dann wirtschaftlich vorteilhaft ist, wenn besonders viele Hauptverhandlungstage durchgeführt werden müssen, denn in der Vereinbarung wird pro Verhandlungstag eine bestimmte Summe festgelegt. Viele (fast immer öffentlichen) Hauptverhandlungstermine – bei denen eine Anwesenheitspflicht des Angeklagten besteht – versuchen wir immer zu verhindern. Wir setzen daher alles daran, eine gerichtliche Verhandlung durch vorherige schriftliche Verteidigung zu vermeiden. Dann ist die Vergütungsvereinbarung für den Mandanten günstig.

    Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Das ist transparent und somit für beide Parteien die fairste Abrechnungsweise. Bezahlt wird nur die Arbeitszeit, die das Mandat erfordert.

  • Bieten wir als Anwalt für Strafrecht in München auch Online-Beratung an?

    Neben dem persönlichen Gespräch in der Kanzlei sind auch telefonische Beratungsgespräche oder Online-Konferenzen möglich.

  • Gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe im Strafrecht in München?

    Prozesskostenhilfe ist in der Strafverteidigung nicht vorgesehen. Es gibt nur die „Pflichtverteidigung“. Hier übernimmt der Staat zunächst die Kosten der Strafverteidigung. Dies hängt nicht von den finanziellen Verhältnissen des Einzelnen ab, sondern von bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz geregelt sind, etwa dem Bestehen der Untersuchungshaft, der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Wenn eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, hat der Verurteilte die Kosten seiner Pflichtverteidigung zu bezahlen. Diese schuldet er dann dem Staat, der den Verteidiger bezahlt hat.

  • Auf wessen Hilfe sollte ich setzen, wenn ich in München mit dem Strafrecht in Berührung komme?

    Beschuldigte wie auch Opfer einer Straftat sollten ausschließlich die Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht suchen.  Fachanwälte für ein spezielles Rechtsgebiet besitzen die besonderen Kenntnisse in der bestimmten Materie. Der Fachanwaltstitel wird nur denjenigen Rechtsanwälten verliehen, die im theoretischen und praktischen Bereich des Strafrechts qualifiziert sind und sich jährlich fortbilden. Maximilian Richter ist bereits seit 12 … Fachanwalt für Strafrecht.

  • Wann sollte ein Anwalt für Strafrecht in München beauftragt werden?

    Wie bereits oben mehrfach erwähnt, sollte Ihr Anwalt ab dem Zeitpunkt für Sie arbeiten, in dem Sie von einem Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangen, z.B. eine schriftliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Dann sind alle rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten noch nutzbar und nicht ausgeschlossen. Denn eine erfolgreiche Verteidigung findet im besten Fall nicht erst in der Hauptverhandlung statt, sondern beginnt bereits während der polizeilichen Ermittlungen bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft. In vielen Fällen kann dann eine Gerichtsverhandlung vermieden werden.

  • Woran erkennt man einen guten Anwalt für Strafrecht in München?

    Gute Anwälte werden weiterempfohlen, also hören Sie sich um! Ihre Dienstleistungen sind zwar mittlerweile auf diversen Onlineportalen einsehbar und überprüfbar, jedoch sind viele Bewertungen oft nicht realer Natur. Ob Bewertungen echt sind und wirklich von Mandanten stammen, ist häufig nicht zu erkennen.

    Unsere Mandanten kommen meistens auf Empfehlung.

  • Wie schnell bekommt man einen Termin bei einem Anwalt für Strafrecht in München?

    Ein Erstkontakt ist innerhalb kürzester Zeit telefonisch möglich. Hier stehen entweder die Telefonnummer der Kanzlei oder in Notfällen die Mobilfunknummer zur Verfügung. Telefonische Termine oder persönliche Besprechungstermine in der Kanzlei gibt es innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In eiligen Fällen ist eine persönliche Beratung und Vertretung auch innerhalb weniger Stunden organisierbar.

  • Was macht ein Anwalt für Strafrecht in München?

    Als Anwalt für Strafrecht in München übernehme ich Ihre Vertretung und Verteidigung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Ich sorge dafür, dass Ihr Recht gewahrt und Ihre Freiheit bewahrt wird.

    Selbstverständlich übernehme ich Ihre Verteidigung vor Gericht – sofern erforderlich – durch alle Instanzen, das heißt vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und gegebenenfalls im Rahmen der Revision. Dies bedeutet, dass ich Sie im Hauptverfahren sowie in der Hauptverhandlung verteidige, Zeugen befrage und Beweisanträge stelle.

  • Wie viel Erfahrung haben Sie als Anwalt für Strafrecht in München?

    Seit über 15 Jahren bin ich als Strafverteidiger in München tätig. Dadurch kenne ich die Abläufe und Verhaltensweisen der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Ich bin zudem bestens vernetzt mit Kollegen und Sachverständigen. Dies sichert eine professionelle Vertretung meiner Mandanten auch abseits der strikten Regelungen der Strafprozessordnung.