Medizin- & Arztstrafrecht

Das klassische Delikt im Medizinstrafrecht ist der Kunstfehler, also eine nicht „lege artis“, d.h. einwandfrei ausgeführte Behandlung.

Folgende Straftatbestände sind:

  • Fahrlässige Tötung, (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • Schwangerschaftsabbruch, §§ 218-219b StGB
  • Ärztliche Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen, §§ 216, 217 StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
  • Strafbarkeit klinischer Arzneimittelprüfung (nach dem AMG)

Sonstige Delikte, die damit im Zusammenhangstehen können:

  • Abrechnungsbetrug, § 263 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, §§ 331, 332, 299 Abs. 1 StGB
  • Strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes
  • Verletzung der Schweigepflicht, §§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB
  • Urkundenfälschung an Krankenakten, § 267 StGB

Empfehlung

Hier sind Erfahrung und profunde Rechtskenntnisse bei uns vorhanden. Wir stellen eine erstklassige Betreuung in derart oft Existenz gefährdenden Situationen sicher. Im Arzt- und Medizinstrafrecht vertreten wir Ärzte, Pflegepersonal und Hebammen, Geschäftsführer eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung.

Bei Fragen zum Thema Medizin-/Arztstrafrecht können Sie jederzeit KONTAKT MIT UNS aufnehmen.

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felder

  • Untersuchungshaft

    Schuldige und Unschuldige können in Untersuchungshaft genommen werden, denn es stellt sich erst später heraus, ob der Tatvorwurf, dessentwegen sie in Haft genommen wurden, auch wirklich zutrifft.

    Der Eingriff in die persönliche Freiheit wiegt nicht nur wegen des psychologischen Schocks für den Beschuldigten selbst und sein privates Umfeld schwer, sondern kann auch existenzgefährdend sein: Seine Familie ist mitbetroffen und sein Arbeitsplatz gerät in Gefahr, es wird kein Einkommen mehr erwirtschaftet.

    Deshalb hat ein Verteidiger alles zu tun, um eine Entlassung aus der Untersuchungshaft so schnell als möglich zu erwirken. Oftmals, wie die Erfahrung lehrt, wird sie nämlich unberechtigterweise verhängt.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben in ihrer Rechtsprechung die Gerichte verpflichtet, entsprechend dem Beschleunigungsgrundsatz das Verfahren äußerst zügig zu betreiben, damit die für Bürger schwerwiegende Untersuchungshaft möglichst kurz dauert und die Rechte der Gefangenen erweitert.

  • Ermittlungsverfahren

    Das Ermittlungsverfahren ist die Vorstufe des Strafverfahrens. Hier wird erforscht, ob der Verdacht einer Straftat sich bewahrheitet, also ob eine strafbare Handlung vorliegt. Wenn sich das herausstellt, wird die Tat angeklagt. Aber es führt nicht jedes Ermittlungsverfahren zu einem Strafverfahren. Zahlreiche Ermittlungsverfahren werden eingestellt, bevor es zu einer Anklage kommt, eben dann, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt.

    Jedes Ermittlungsverfahren stellt für den Betroffenen eine Belastung dar, denn als Beschuldigter hat er Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder einen Haftbefehl zu befürchten – er ist von der Staatsgewalt bedroht und weiß nicht, wie das Verfahren endet. Abgesehen von der psychischen Belastung des Betroffenen, die durch fachkundige Begleitung und Information über das Geschehen gemindert wird, ist die Wahrung der Rechte durch einen Fachanwalt für Strafrecht eine notwenige Absicherung.

    Wir, Richter Rechtsanwälte, verfügen über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Denn es ist – wie in allen anderen Bereichen des Strafrechts – unser vorzügliches Bestreben, die Rechte unserer Mandantschaft zu wahren und ihr zu helfen.

  • Strafbefehl

    Mit einem Strafbefehl wird eine Strafe verhängt, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn am Ende ihrer Ermittlungen bei einer bestimmten Art von Delikten. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dann findet eine Hauptverhandlung vor dem Gericht statt, deren Ergebnis offen ist:

    • Es kann ein Freispruch erfolgen,
    • das Strafmaß kann das gleiche bleiben wie im Strafbefehl,
    • aber es kann auch eine höhere Strafe ausgeurteilt werden.

    Es ist deshalb sorgfältig abzuwägen, ob Einspruch eingelegt wird oder der Strafbefehl akzeptiert werden soll.

    Die Erledigung eines Strafverfahrens mittels eines Strafbefehls hat den Vorteil, dass der Stress und das Risiko einer Hauptverhandlung vermieden werden. Aber ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, der Beschuldigte ist also vorbestraft. Höhere Strafen als 1 Jahr Freiheitsstrafe können per Strafbefehl nicht verhängt werden.

    Die Verteidigung kann sich während der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und z. B mit der Zusage, dass ein Strafbefehl akzeptiert, also kein Einspruch eingelegt wird, erreichen, dass eine geringere Strafe festgesetzt wird.

    Strafbefehle beantragt die Staatsanwaltschaft nur, wenn keine Beweisfragen offen sind. Das Gericht erlässt den Strafbefehl auch nur dann, wenn es ebenfalls keine weitere Aufklärung für nötig erachtet.

  • Hauptverhandlung

    Recht und Gerechtigkeit sind auch im Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen bewahrt und manchmal erkämpft werden. Richtige, gerechte Entscheidungen haben Recht und Gesetz zu entsprechen. Der Gerichtssaal ist der Hauptschauplatz für den Kampf um gerechte Gerichtsentscheidungen.

    In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht der Anklage der Staatsanwaltschaft folgt oder ob die Version des Angeklagten Grundlage des Urteils wird. Hier hat die Verteidigung ihre eigentliche und wichtigste Arbeit zu leisten. Im Gerichtssaal muss darum gekämpft werden, dass die Person des Mandanten wahrgenommen, ernstgenommen und ihrer Einlassung gefolgt wird. Die Verteidigung hat in jeder Phase darauf hinzuwirken, ungünstige Angaben der Staatsanwaltschaft zu entkräften und zu widerlegen. Zu zwiespältigen Beweisergebnissen ist sofort Stellung zu nehmen.

    Entsprechend den Formalita der Hauptverhandlung und der genauen Kenntnisse dieser, hat die Verteidigung viele Möglichkeiten der Einflussnahme: Stets können Anträge unterschiedlichsten Charakters gestellt werden. Mit Rügen kann auf den Verfahrensgang eingewirkt oder mit einem Ablehnungsantrag gegen einen voreingenommenen Richter vorgegangen werden. Mit Beweisanträgen kann die Verteidigung neue Zeugen oder Sachverständige in den Gerichtssaal holen. Äußerst wichtig ist die Kunst der Befragung von Zeugen und Sachverständigen, damit die Beweisaufnahme ein für den Mandanten möglichst günstiges Ergebnis hat.

    Die Hauptverhandlung ist die spannendste und herausforderndste Phase der Verteidigung für den Strafverteidiger: Er kennt natürlich genauestens den Sachverhalt, kennt seinen Mandanten und dessen Vorstellungen und Verhalten. Er weiß seine Rechtskenntnisse einzusetzen und damit der Verhandlung einen Gang zu geben, der zu einem möglichst günstigen Ergebnis für die Mandantschaft führt. Er muss sich auch auf Staatsanwaltschaft und Gericht, eventuell auch auf die Rechtsvertreter einer Nebenklage, psychologisch und taktisch einstellen.

  • Durchsuchung

    Wie viel die Intimität der Wohnung bedeutet, erfährt man erst, wenn die Staatsgewalt gewaltsam eindringt. Was aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein ebenso probates wie übliches Mittel der Sachverhaltserforschung ist, bedeutet für den Betroffenen meistens eine Katastrophe. Schaut die Öffentlichkeit in Form von Nachbarn, Arbeitskollegen oder anderen Beteiligten diesem Treiben zu, so ist der Reputationsverlust häufig schwer reparabel.

    In dieser Situation benötigt der Betroffene die Hilfe und Unterstützung seines anwaltlichen Beraters sehr dringend.

    Kein Polizeibeamter kann dem Wohnungsinhaber verbieten, sofort telefonischen Kontakt mit seinem Anwalt aufzunehmen. Der Anwalt wird alles in Bewegung setzen, um sofort vor Ort zu erscheinen. Seine Anwesenheit gibt dem Mandanten Sicherheit, dass sich die durchsuchenden Beamten in seiner Wohnung auch tatsächlich im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse halten. Der Anwalt kann sicherstellen, dass in dieser frühen Phase des Verfahrens keine taktischen Fehler gemacht werden. Allzu gern nutzen Polizisten und Staatsanwälte das Überraschungsmoment, um mit dem Betroffenen ins Gespräch zu kommen und Informationen zu erhalten, die sonst nicht erhältlich wären. Der Anwalt kann den Polizeibeamten beispielsweise verbieten, Angestellte oder Familienangehörigen zu befragen. Und der Anwalt kann fundierte Einwendungen erheben, wenn Gegenstände sichergestellt werden sollen, die vom Durchsuchungsbeschluss nicht umfasst sind.

    Durchsuchungen sind ein außerordentlicher Notfall.

  • Compliance

    Compliance ist die Verpflichtung eines Unternehmers, in seinem Haus sicherzustellen, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Es ist seine Verantwortlichkeit, hierfür Sorge zu tragen. Es gilt also vorausschauend zu prüfen, welche organisatorischen, geeigneten Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese sind dann umzusetzen, und es ist ständig zu überprüfen, dass sie auch eingehalten werden.

    Aufgabe rechtlicher Beratung ist, den Umfang solcher Maßnahmen anhand der gesetzlichen Vorgaben und der jeweils im Unternehmen spezifischen Risiken einzuschätzen und die dafür sinnvollen Vorgaben zu vermitteln. Denn Organisationsverschulden kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben, aber nicht jedes Risiko kann oder muss ausgeschaltet werden.

    Es ist also ein genaues Hinschauen der Rechtsberater nötig, um das bestimmte Unternehmen und seine Eigenheiten kennen zu lernen und dann die richtigen Maßnahmen zu empfehlen und zu formulieren.

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